Balken 1 Balken 2

 

Finnland


Arbeitsmarkt:

Der Boom der Handy- und Computerbranche hat in Finnland deutlich nachgelassen. Deshalb werden kaum noch IT-Spezialisten gesucht. Bessere Aussichten hat man als Ingenieur in der metallverarbeitenden Industrie. Auch Handwerker werden gesucht.


Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis:

Wer maximal drei Monate in Finnland arbeitet, braucht als EU-Bürger keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Nach drei Monaten Aufenthalt müssen Sie als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und zwar bei der örtlichen Polizei.

Nicht EU-Bürger müssen schon vor ihrer Einreise eine Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis bei der finnischen Botschaft beantragen.

Ohne diese Erlaubnis erhalten Nicht-EU-Bürger keine Einreise.


Bezahlung & Arbeitsrecht:

Löhne und Gehälter liegen mit ca. 30 Prozent deutlich unter den deutschen. Es gilt in der Regel die 40-Stunden-Woche und im Durchschnitt gibt es 30 Urlaubstage pro Jahr. Die Kündigungsfristen hängen von der Beschäftigungsdauer ab und können zwischen 14 Tagen und 6 Monaten betragen.


soziale Absicherung:

Als Arbeitnehmer müssen Sie sich bei der Sozialversicherung anmelden und bekommen eine Sozialversicherungsnummer. Sie erhalten so Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung.


Sprache:

Sie sollten unbedingt Finnisch sprechen können. In einigen Landesteilen wird auch Schwedisch oder Samisch gesprochen.


Stellenbörsen im Internet:

http://www.mol.fi
http://www. monster.fi
http://www.stepstone.fi

 

 

 

Balken 1 Balken 2

 

Grundsätzlich:

Alle Hinweise die Sie hier finden, wurden gewissenhaft recherchiert und zusammengetragen.
Wenn Sie weitere und/oder bessere Informationen haben, oder feststellen das etwas falsch ist, dann schicken Sie mir bitte eine eMail.
Vielen Dank

Private WebSite von Günter Buch • Schneebuschstr 3 • 57578 Birken-HE • Tel: 02742-9115315