Finnland
Arbeitsmarkt:
Der Boom der Handy- und Computerbranche hat in Finnland deutlich nachgelassen. Deshalb werden kaum noch IT-Spezialisten gesucht. Bessere Aussichten hat man als Ingenieur in der metallverarbeitenden Industrie. Auch Handwerker werden gesucht.
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis:
Wer maximal drei Monate in Finnland arbeitet, braucht als EU-Bürger keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Nach drei Monaten Aufenthalt müssen Sie als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und zwar bei der örtlichen Polizei.
Nicht EU-Bürger müssen schon vor ihrer Einreise eine Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis bei der finnischen Botschaft beantragen.
Ohne diese Erlaubnis erhalten Nicht-EU-Bürger keine Einreise.
Bezahlung & Arbeitsrecht:
Löhne und Gehälter liegen mit ca. 30 Prozent deutlich unter den deutschen. Es gilt in der Regel die 40-Stunden-Woche und im Durchschnitt gibt es 30 Urlaubstage pro Jahr. Die Kündigungsfristen hängen von der Beschäftigungsdauer ab und können zwischen 14 Tagen und 6 Monaten betragen.
soziale Absicherung:
Als Arbeitnehmer müssen Sie sich bei der Sozialversicherung anmelden und bekommen eine Sozialversicherungsnummer. Sie erhalten so Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung.
Sprache:
Sie sollten unbedingt Finnisch sprechen können. In einigen Landesteilen wird auch Schwedisch oder Samisch gesprochen.
Stellenbörsen im Internet:
http://www.mol.fi
http://www. monster.fi
http://www.stepstone.fi
Grundsätzlich:
Alle Hinweise die Sie hier finden, wurden gewissenhaft recherchiert und zusammengetragen.
Wenn Sie weitere und/oder bessere Informationen haben, oder feststellen das etwas falsch ist, dann schicken Sie mir bitte eine eMail.
Vielen Dank
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