Ansprechpartner und Beratungsstellen
Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit helfen beim Ausfüllen der umfangreichen Anträge unter der kostenpflichtigen Hotline 01801/ 012 012 (Ortstarif) von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Achtung!
Fallen Sie nicht auf so genannte unabhängige „Hartz IV-Berater“ rein.
Es gibt viel zu wenig kompetente Berater, die zudem noch unabhängig sind, d. h. keine eigenen Interessen oder die einer Beraterfirma verfolgen.
Wenn Ihr ALG-II-Antrag abgelehnt wird, können Sie zunächst Widerspruch einlegen oder bei Ihrem zuständigen Sozialgericht klagen: Wer einen Fehler in seinem Bescheid zum Arbeitslosengeld II vermutet, kann seinen Widerspruch direkt bei der Arbeitsagentur einlegen. Weil keine bestimmte Form eingehalten werden muss, könnten Sie den Widerspruch direkt bei Ihrem Fallmanager zu Protokoll geben – und zwar mündlich.
Mögliche kleinere Irrtümer im Bescheid könnten auf diese Weise direkt ausgeräumt werden.
Arbeitslose, die sich dazu entscheiden, vor Sozialgerichten zu klagen, müssen keine Prozesskosten tragen. Die Beklagten hingegen, die Jobcenter, die Länder oder die Sozialverwaltung, müssen einen Pauschalbetrag von je 150 Euro zahlen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Grundsätzlich:
Alle Hinweise die Sie hier finden, wurden gewissenhaft recherchiert und zusammengetragen.
Wenn Sie weitere und/oder bessere Informationen haben, oder feststellen das etwas falsch ist, dann schicken Sie mir bitte eine eMail.
Vielen Dank
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