Versicherungen abändern, verkaufen oder kündigen
Freibeträge für private Versicherungen
Die Agentur rechnet pauschal einen monatlichen Freibetrag von 30 Euro für angemessene private Versicherungen an. Darunter zählen in erster Linie die private Haftpflicht- und Hausratversicherung.
Auch über den Pauschalbetrag hinaus – viele ALG II-Empfänger zahlen weit mehr als 30 Euro monatlich an Versicherungsbeiträgen – können Beiträge für Versicherungen von Nebeneinkünften abgezogen werden. Der Betrag aus Nebenverdiensten, der bei der Berechnung des ALG II herangezogen wird, kann auf Antrag sinken, wenn man der Agentur belegt, dass notwendige und angemessene Versicherungen weiterbezahlt werden müssen. Das können die Pflichtpolicen Kfz-Haftpflichtversicherung und in manchen Bundesländern auch die Gebäudeversicherung sein. Für alle Versicherungsbeiträge müssen Belege eingereicht werden!
Welche Versicherungen können gekündigt werden?
Grundsätzlich gilt bei Hartz IV, dass Versicherungs-Policen nicht gekündigt werden müssen, wenn sich die Verluste bei einem vorzeitigen Verkauf auf mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge belaufen. Der Arbeitslose kann dann nicht zum Verkauf der Versicherung gezwungen werden. Das gleiche gilt für Anteile an Investmentfonds und nicht selbst genutzte Immobilien.
Auf der anderen Seite wird es schwierig, Versicherungen zu behalten, wenn Policen zu einem guten Preis verkauft werden können (unter 10 Prozent Verlust).
Spar-Verträge (zum Beispiel Bank- oder Fondssparpläne), die die Kriterien für die Riester-Rente erfüllen, bleiben bis zur jeweiligen Höchstgrenze unangetastet. Betriebsrenten bleiben ebenfalls verschont.
Lebensversicherungen
Die Kündigung von Lebensversicherungen vor deren Ablauf kann zu hohen finanziellen Verlusten führen. Denn in den ersten Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages fließt das Geld zunächst in die Taschen der Versicherung. Das Versicherungsunternehmen verdient gut an Verwaltungskosten, Prämien und Provisionen. Bei den meisten Standard-Versicherungsverträgen steht erst nach rund acht Jahren Beitragszahlung eine Null. Hinzu kommt, dass Arbeitslose mit einer Kündigung den Versicherungen satte Schlussgewinne schenken.
Also: Es dauert lange, bis sich eine Lebensversicherung auszahlt. ALG-II-Berechtigte sollten daher versuchen, einen langen Atem zu bewahren und Lebensversicherungen für Zeiten der Arbeitslosigkeit hartzsicher zu machen.
Und das geht so: Machen Sie der Agentur deutlich, dass Sie Ihre Lebensversicherung als Altersvorsorge planen. Vereinbaren Sie dazu mit Ihrer Versicherungsgesellschaft einen so genannten „teilweisen Verwertungsausschluss bis zur Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr vor dem Eintritt ins Rentenalter.“ Übernehmen Sie am besten diese Formulierung wortwörtlich, dann gibt es weniger Missverständnisse.
Achtung Termin!
Sorgen Sie dafür, dass der geänderte Versicherungsvertrag (plus „teilweisem Verwertungsausschluss“) vor Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II schriftlich bei Ihnen angekommen ist. Nur wenn Ihre Versicherung vor Ihrem ALG II-Antrag umgewandelt worden ist, bleibt Sie unangetastet. Den geänderten Versicherungsvertrag müssen Sie der Arbeitsagentur vorlegen.
Achtung!
Noch ein Grund mehr dafür, bei Lebensversicherungen eher die Umwandlungs-Strategie statt die Verkaufen-Strategie zu wählen: Im Hartz IV-Antragsformular werden Sie danach gefragt, ob in Sie in letzter Zeit Versicherungsverträge gekündigt haben.
Bedenken Sie, dass Sie als ALG II-Berechtigter dazu verpflichtet sind, zuerst die Summe aus dem Erlös des Verkaufs von Vermögenswerten für Ihren Lebensunterhalt aufzubrauchen, bevor Sie staatliche Unterstützung bekommen können. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nicht umwandeln, könnte sie die Arbeitsagentur als verwertbares Vermögen ansehen, das Sie unter Umständen verkaufen müssen, um davon Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Welche Versicherungen auf keinen Fall kündigen?
Haftpflicht
Arbeitslose sollten die private Haftpflichtversicherung nie kündigen. Denn wenn ein großer Schaden durch eigenes Verschulden entsteht, droht dem Verursacher Überschuldung und im schlimmsten Fall die Verbraucherinsolvenz. Klassisches Beispiel: Wenn jemand unachtsam über eine Straße geht und dadurch einen schweren Verkehrsunfall verursacht, können im schlimmsten Fall – wenn Menschen dabei verletzt oder getötet werden – Schadensersatzansprüche in Millionen-Höhe gestellt werden. Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Verbraucherversicherung. Auf keinen Fall kündigen!
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch von einer Kündigung der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BUV) raten Versicherungsexperten ab. Wenn diese einmal gekündigt wird, steigen die Prämien beim späteren Wiedereintritt in die Versicherung durch das höhere Lebensalter deutlich an. Im Fall eines verschlechterten Gesundheitszustandes droht sogar die Ablehnung des Versicherungsschutzes.
Grundsätzlich:
Alle Hinweise die Sie hier finden, wurden gewissenhaft recherchiert und zusammengetragen.
Wenn Sie weitere und/oder bessere Informationen haben, oder feststellen das etwas falsch ist, dann schicken Sie mir bitte eine eMail.
Vielen Dank
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