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Geld verdienen "fast" ohne Arbeit

Mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich sind möglich.
Ein paar Euro extra – wer kann die nicht gebrauchen? Mit unseren Tipps und Tricks bessern Sie Ihre Haushaltskasse deutlich auf.

Mit ein wenig Geschick können Sie leicht sogar einige hundert Euro im Monat zusätzlich verdienen. Und das mit wenig Aufwand, oft ohne Stress und manchmal sogar fast im Schlaf. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie wie es geht.

 

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In der Medizin:

 

Vor der Kamera

 

Jobs im Alltag

 

Arbeitslose, die ihr Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit beziehen (ALG I), dürfen einen Nebenjob ausüben. Auf diese– Weise können sie nicht nur die Haushaltskasse auffüllen, sondern auch den Anschluss an den Arbeitsmarkt behalten.

„Nach unseren Erfahrungen führen manche Nebenjobs durchaus auch zu Übernahmen in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“, sagt Oliver Lemke, Teamleiter in der Verdener Agentur für Arbeit. Wichtig sei es für ALG-I-Bezieher jedoch, auf die gesetzlichen Spielregeln zu achten.

In diesem Zusammenhang weist Lemke darauf hin, dass Arbeitslose jede Form der Nebentätigkeit vor ihrem Beginn bei der Agentur für Arbeit anzeigen müssen. Dazu bleiben Sie auch dann verpflichtet, wenn der Arbeitgeber verspricht, die Arbeitsagentur zu unterrichten. Die Agentur prüft dann, ob die Voraussetzungen für den Leistungsbezug weiterhin vorliegen. In jedem Fall muss die wöchentliche Arbeitszeit bei einer geringfügigen Beschäftigung unter 15 Stunden liegen

Ab 15 Wochenstunden liegt die Voraussetzung der Arbeitslosigkeit nicht mehr vor und der Leistungsanspruch entfällt. Die Anzeigepflicht besteht auch für Tätigkeiten, deren Entgelt unter dem gesetzlichen Freibetrag von 165 Euro monatlich liegen.

Wird der Nebenjob zu spät oder gar nicht angezeigt, droht neben der Rückzahlung der zu viel gezahlten Leistung ein Bußgeld oder eine Strafanzeige. Spätestens über einen Datenabgleich mit der Beschäftigtendatei der Rentenversicherungsträger werden der Agentur für Arbeit solche Fälle bekannt und entsprechend geahndet.

Informationsmaterial zum Thema Nebeneinkommen gibt es bei der Agentur für Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Rubrik Informationen für Arbeitnehmer). Dort gibt es auch den Vordruck zur Bescheinigung über Nebeneinkommen; der vom Arbeitgeber direkt am PC ausgefüllt werden kann.

 

 

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