Balken 1 Balken 2

 

Die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz

Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt dramatisch. Laut dem Statistischen Bundesamt nimmt die Zahl der Verbraucherpleiten drastisch zu.

Die deutschen Gerichte zählten im 1. Halbjahr 2006 51.602 Verbraucherinsolvenzen.

Dies ist eine Steigerung von 40,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Allein im Juli stieg die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen um 34,2 % auf 7841.

Privatpersonen sollten sich bei Vorliegen einer Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit Rat und Hilfe holen. Es ist zu erwarten, dass das bisherige Verbraucherinsolvenzverfahren in der jetzigen Form zum Nachteil für vermögenslose und einkommensschwache Verbraucher verschärft wird.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Verein für Existenzsicherung e. V., Herr Rechtsanwalt Tobias Neumeier, warnt, dass "den Verbrauchern die Zeit davon läuft."

Wer in der Warteschleife der Öffentlichen Schuldnerberatung hängt, sollte schnellstmöglich etwas unternehmen. Wartezeiten bis zu 2 Jahren sind keine Seltenheit.

Die Schuldnerberatungsstellen sind hoffnungslos überlastet. Wer diesen Termin (1.1.2007) versäumt, hat keine Chance mehr, die Verbraucherinsolvenz nach dem bestehenden Recht durchzuführen.

Die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht könnten zum 01.Januar nächsten Jahres bereits in Kraft treten. Die gravierenden Änderungen werden nicht mehr jedem Antragsteller die Restschuldbefreiung ermöglichen. Von diesen Änderungen (Verschlechterungen) sind ca. 80 % der Schuldner betroffen.

Künftig wird es zwei getrennte Verfahren geben. Voraussetzung des Verfahrens wird dann die Aufbringung der Kosten sein.

Das Konzept der Restschuldbefreiung wird vom Gesetzgeber in denjenigen Fällen in Frage gestellt, in denen kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.

Auch wird die Wohlverhaltensperiode auf acht Jahre ausgedehnt; Zwangsvollstreckungen der Gläubiger sind in diesem Zeitraum möglich und eine Restschuldbefreiung erfolgt nicht mehr.

„Die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung während der Wohlverhaltensperiode stellt eine deutliche Verschlechterung für mittellose Betroffene dar“, so Hans Tillich, der Vorsitzende des Verein für Existenzsicherung e. V. „Nach derzeit geltendem Recht können die Gläubiger nur über den Treuhänder Zahlungen erhalten; Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen sind nicht möglich.“

Wer noch die Verbraucherinsolvenz nach geltendem Recht durchführen will, sollte sich schnellstens darum bemühen. Unsere Rechtsanwälte haben noch Kapazitäten frei. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins erfolgt die Bearbeitung kostenfrei.

 

Wie funktioniert so eine Privatinsolvenz bisher?

Sie muss bei Gericht beantragt werden und bedeutet: Wer sieben Jahre lang jede zumutbare Arbeit annimmt und seinen Lohn bis auf den pfändungsfreien Teil an die Gläubiger zurückzahlt, ist danach alle seine Altschulden los.

 

Antragssteller auf einen Privatkonkurs mussten oft Prozesskosten von bis zu 2.500 EUR auf einen Schlag im Voraus an die Gerichte zahlen.

Da viele Betroffene das Geld nicht haben, bleiben sie im Schuldenturm sitzen.

Bis jetzt können die Kosten noch auf Antrag gestundet werden.

 

 

Planen Sie die Gründung einer englischen Limited? Dann informieren Sie sich auf www.limited-hilfe.eu

 

 

 

 

Private WebSite von Günter Buch • Schneebuschstr 3 • 57578 Birken-HE • Tel: 02742-9115315